Verein zur Förderung der Wirtschaftskompetenz

im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) e.V.

 
 


7. Bezahlbare und saubere Energie

Erneuerbare Energie fördern, Zugang zu Energie für alle sichern


Eine sichere, bezahlbare, umweltfreundliche und sozialgerechte Energieversorgung ist ein wesentlicher Baustein einer nachhaltigen Gesellschaft.


Bei der Forderung nach einer umweltfreundlichen Energie muss auf allen fossilen Energieträger – Erdöl, Gas, Kohle - mittelfristig verzichtet werden. Die CO2-Emissionen aus dem Verbrennungsprozess akkumulieren sich in der Atmosphäre und sind einer der Hauptverantwortlichen für die globale Erwärmung und des Klimawandels. Zwar stammen die CO2-Emissionen nicht allein aus der Verbrennung von fossilen Brennstoffen, diese ist aber eine wichtige Quelle. Eine weitere sind Wald- und Moorbrände.

In Deutschland wird die Umstellung von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Quellen „Energiewende“ genannt. Das Ziel ist die Stabilisierung des Klimas und ganz konkret die Begrenzung des Temperaturanstiegs von maximal 1,5 °C von dem Beginn der Industrialisierung (1850) zum Jahre 2100.

Eine wesentliche Maßnahme ist die Umstellung der Energieversorgung: Die Energiewende.

Politische und strategische Aspekte der Energiewende werden bei SDG 13 behandelt.

Unterziel 7.a 

Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Zugang zur Forschung und Technologie im Bereich saubere Energie, namentlich erneuerbare Energie, Energieeffizienz sowie fortschrittliche und saubere Technologien für fossile Brennstoffe, zu erleichtern, und Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien zu fördern.

Der Klimaschutz muss international organisiert werden. Eine wichtige Maßnahme ist der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien, aber ein wirksamer Klimaschutz muss alle Bereiche der Gesellschaft erfassen.
CO2 ist durch Wind und Temperaturunterschiede ein extrem bewegliches Gas in der Atmosphäre. Die höhere Lufttemperatur erwärmt das Meer, und die wärmere Luft und das wärmere Wasser führen zur Reduktion der Fläche der Nordpolarkappe und als Folge davon verändern sich die Bahnen der Höhenwinde (Jetstream). Und dies wiederum erzeugt extreme Wetterlagen.
So haben isolierte Aktionen einzelner Länder den CO2-Ausstoss zu reduzieren wenig Sinn, weil sich Emissionen auf der ganzen Welt verteilen und so eine Belastung für alle Länder bilden.
Aus diesem Grund wurden in letzten Jahrzehnten intensive Bemühungen im Gang gesetzt, um ein internationales Abkommen zur Reduktion der CO2-Emissionen unter der Führung der Vereinten Nationen und auf der Basis von wissenschaftlichen Ergebnissen zu erreichen. Das Ziel ist,  dass der Temperaturanstieg in der Atmosphäre nicht die Marke von 2 °C überschreitet und möglichst bei 1,5 °C bleibt.
Beweglichkeit von CO2 in der Atmosphäre. Link: https://www.wissenschaft-im-dialog.de/projekte/wieso/artikel/beitrag/wieso-findet-man-kohlenstoffdioxid-in-der-atmosphaere-wenn-es-schwerer-ist-als-luft/

Veränderung des Jetstreams. Link: https://www.eskp.de/klimawandel/wie-beeinflusst-der-klimawandel-den-jetstream-9351059/

Der Prozess begann 1969, als der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Richard Nixon, eine Initiative startete, mit dem Ziel umweltpolitische Maßnahmen auf internationaler Ebene zu koordinieren. Zunächst war beabsichtigt, diese Initiative als ziviles Standbein der NATO (North Atlantic Treaty Organization) aufgrund der ausgezeichneten meteorologischen Kenntnisse zu etablieren. Diese Idee wurde in Europa nicht akzeptiert. So wurde es nötig eine zivile Organisation zu gründen.

Bei der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen im Jahre 1972 in Stockholm kam das Thema der CO2-Emissionen und des Klimawandels auf die internationale Agenda.
Verschiedene politische Persönlichkeiten unterschiedlicher politischen Strömungen setzten sich für ein internationales Abkommen zu Stabilisierung des Klimas ein. Darunter Margaret Thatcher, Willy Brandt, Olof Palme usw.

1992 wurde nach langen Verhandlungen in Rio de Janeiro die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet, die international unter dem Kürzel UNFCCC bekannt ist. Das Gremium hat die Aufgabe alle Aktivitäten zum Klimaschutz auf globaler Ebene zu koordinieren.
1994 trat das Kyoto-Protokoll in Kraft und es folgten jährliche Konferenzen aller beteiligten Länder. Diese Konferenzen werden auf Englisch Conference of the Parties (COP) genannt. Das Tokyo-Protokoll wurde von 197 Länder verhandelt und verabschiedet. Es wurde verabredet, dass die globalen CO2-Emissionen von 1990 bis 2012 um 5% gesenkt werden sollten. Die EU hatte sich 8% zum Ziel gesetzt und Deutschland 21%. Die EU und Deutschland haben die Ziele erfüllt. Aber die globalen Emissionen stiegen.

Es wurde auch vereinbart, dass jährlichen Konferenzen den Fortschritt überprüfen und geeignete Maßnahmen verabschiedet werden. Auch Fragen der Finanzierung des Klimaschutzes, insbesondere bei ärmeren Ländern standen auf dem Programm. Die erste COP-Konferenz fand im Jahre 1995 in Berlin statt.
Das Kyoto Protokoll. Link: https://www.bmu.de/themen/klimaschutz-anpassung/klimaschutz/internationale-klimapolitik/kyoto-protokoll
https://www.bmu.de/themen/klimaschutz-anpassung/klimaschutz/internationale-klimapolitik/kyoto-protokoll
 

Im Jahre 2015 fand in Paris die COP 21 statt. Es wurde das Überkommen von Paris von 197 Nationen verabschiedet. Das Abkommen ist nach Ratifizierung völkerrechtlich verbindlich. Das Verfehlen von Zielen wird aber nicht sanktioniert.
Der globale Anstieg der Temperatur soll nicht über 2° C hinaus gehen und am besten unter 1,5° C bleiben. Alle Länder haben sich verpflichtet ihre Wirtschaft klimafreundlich zu gestalten und sich selbst Reduktionsziele für die CO2-Emissionen gegeben.
Darüber hinaus sollen die Industrienationen jährlich US$ 100 Mrd. den armen Ländern für Klimaschutzmaßnahmen und zur Umstellung ihrer Wirtschaft bis zum Jahre 2025 zur Verfügung stellen. Der Mittelfluss erfolgte aber nicht in dem angekündigten Ausmaß.
Pariser Abkommen zum Klimaschutz. Link: https://www.bmu.de/themen/klimaschutz-anpassung/klimaschutz/internationale-klimapolitik/pariser-abkommen




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Deutschland will bis zum Jahre 2050 treibhausgasneutral werden. Als Zwischenziel soll bis 2030 eine Reduktion von 55% stattfinden.
Die letzte Klimaschutzkonferenz der Vereinten Nationen (COP 26) war im November 2021 in Glasgow, Großbritannien. Unter anderem wurde beschlossen, dass der Einsatz von Kohle weltweit zurückgefahren wird. Damit wird der Klimawandel abgemildert, aber nicht verhindert.
Bisher beträgt der Temperaturanstieg seit dem Beginn der Industrialisierung – etwa von 1790 bis 1850 - bis heute etwa 1°C. Der CO2 Gehalt in der Atmosphäre lag damals bei 280 ppm und heute hat er die Marke von 410 ppm überschritten. Dieser Anstieg, den wir heute erleben, ist, seit es Menschen auf der Erde gibt, beispiellos.
CO2-Gehalt in der Atmosphäre. Link: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/atmosphaerische-treibhausgas-konzentrationen#kohlendioxid-

 

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Eine Stabilisierung der Temperatur der Atmosphäre bei höchstens von 2 °C oberhalb der vorindustriellen Temperatur könnten bei einer CO2-Konzentration von 450 ppm erreicht werden. Kurzfristige leichte Überschreitungen dieser Grenze wären vertretbar.
Von 1995 bis 2018 stiegen die CO2-Emissionen weltweit von ca. 23.000 auf 36.600 Mio. Tonnen im Jahr. In diesem Zeitraum gab es nur eine kleine Delle in der Kurve im Jahre 2009 wegen der Wirtschaftskrise. Wegen der Corona-Pandemie ist im Jahr 2020 eine starke Abnahme zu verzeichnen Die Emissionen sind aber inzwischen wieder gestiegen.

Der weltweit größte Emittent ist China. Deutschland rangiert auf Platz 6.
Es muss festgestellt werden, dass trotz internationaler Bemühungen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, die Emissionen weiterhin gestiegen sind.

Deutschland ist Mitglied der Internationale Agentur für Erneuerbare Energie aus dem englischen IRENA (International Renewable Energy Agency (IRENA). Es handelt sich um eine intergouvernemental Organisation zur Förderung der Kooperation bezüglich Wissens und Technologien und nachhaltige Nutzung von erneuerbaren Energien.

Die Bundesregierung hat eine Energiepartnerschaft mit Chile geschlossen und fördert entsprechende Projekte über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

Unterziel 7.b
Bis 2030 die Infrastruktur ausbauen und die Technologie modernisieren, um in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, den kleinen Inselentwicklungsländern und den Binnenentwicklungsländern im Einklang mit ihren jeweiligen Unterstützungsprogrammen moderne und nachhaltige Energiedienstleistungen für alle bereitzustellen.

Dieses Unterziel ist zweifelsohne wichtig. Spielt aber eine untergeordnete Rolle im Rahmen dieses Projektes und wird nicht weiter behandelt. An dieser Stelle wird auf die € 100 Mrd. für die ärmeren Länder verwiesen.