Nachfolgend finden Sie die Satzung unseres Vereins
Da die meisten an der Möglichkeit einer Mitgliedschaft und den damit verbundenen Kosten interessiert sind, nachfolgender Auszug aus der Satzung:
Erwerb der Mitgliedschaft
Vereinsmitglieder können volljährige natürliche oder juristische Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Mitteilung des Aufnahmebeschlusses wirksam (Aufnahme).
Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
Der Vorstand ist berechtigt, anerkannte Persönlichkeiten, die sich im Sinne des Zweckes des Vereins verdient gemacht haben, zu Ehrenmitglieder zu ernennen. Ehrenmitglieder können an der Mitgliederversammlung, ohne Stimmrecht, teilnehmen.
Beiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt der Vorstand.
Beiträge sind wie folgt geregelt:
Persönliches Mitglied Jahresbeitrag € 50,00
Fördermitglied Jahresbeitrag € 30,00
Schüler/Schülerinnen, Auszubildende und Studierende Jahresbeitrag € 25,00
Unternehmen bis 250 Mitarbeiter Jahresbeitrag € 200,00
Unternehmen ab 250 Mitarbeiter Jahresbeitrag € 500,00
Der Verein ist berechtigt ,Spenden entgegenzunehmen.