12.7 In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten
Nachhaltige Beschaffung
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit können nicht mehr oberstes Kriterium in der öffentlichen Beschaffung sein. Nachhaltigkeit muss als gleichrangiges Kriterium in den Sozialgesetzbüchern verankert werden.
Die öffentliche Beschaffung hat deutschlandweit mit einem Volumen von rund 500 Milliarden Euro einen großen Anteil am Erwerb von Produkten und Dienstleistungen. Mengenmäßig sind Kommunen vor Ländern und dem Bund mit Abstand die größten öffentlichen Beschaffenden von Waren und Dienstleistungen. Es wurden zur Unterstützung der Umsetzung einige Stellen eingerichtet, wie bspw. die Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung.
Um bei der Vergabe Nachhaltigkeitsaspekte zu berücksichtigen können die Beschaffenden bspw. eine EMAS-Zertifizierung als Kriterium berücksichtigen (https://www.emas.de/), Lebenszykluskosten, Reparierbarkeit von Geräten, Produkte mit Gütezeichen und die Prüfung, inwieweit überhaupt eine Neubeschaffung möglich ist.
Die neue Regierung hat sich in diesem Sinne einiges in ihren Koalitionsvertrag geschrieben:
- Öffentliche Rechenzentren führen bis 2025 ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme) ein. Für IT-Beschaffungen des Bundes werden Zertifizierungen wie z. B. der Blaue Engel Standard. Ersatzteile und Softwareupdates für IT-Geräte müssen für die übliche Nutzungsdauer verpflichtend verfügbar sein. Dies ist den Nutzerinnen und Nutzern transparent zu machen.
- Wir schaffen sichere Absatzmärkte für klimafreundliche Produkte durch Mindestquoten in der öffentlichen Beschaffung.
- Wir erhöhen die Verbindlichkeit von Nachhaltigkeitsstrategien, -zielen und -programmen im konkreten Regierungshandeln und bei der Erstellung von Gesetzen und stärken parlamentarische Beteiligungsrechte. Die öffentliche Hand geht bei ihrer Beschaffung mit gutem Beispiel voran.