Verein zur Förderung der Wirtschaftskompetenz

im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) e.V.

 
 


5.1 Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden

Der erste bedeutsame Schritt in Deutschland erfolgte bereits 1919 als Frauen das Wahlrecht erhielten. Sie konnten wählen und gewählt werden.

Weitere Schritte waren:

Bis 1958 gab es mehr oder weniger Stillstand, in diesem Jahr wurde das Gleichberechtigungsgesetz erlassen, welches den Frauen mehr Rechte in der Ehe einräumte. Jetzt durften sie eine Arbeit aufnehmen ohne Genehmigung des Ehemannes und ihr eigenes Vermögen verwalten (Geldanlagen, Zinsen, eigenes Gehalt usw.), einschließlich ein Konto eröffnen und führen. Stillende Mütter bekamen Stillgeld und im Jahre 1970 wurde der Mutterschutz ausgeweitet.

Die Rechte der Frau wurden 1977 noch einmal gestärkt. Bis dahin hatte immer noch der Mann mehr Rechte in der Ehe als die Frau. Beide Ehepartner sind von nun an gleichberechtigt.

Eine andere Art der Diskriminierung und Ausbeutung ist die Kinderarbeit. Kinder sind Menschen bis zum 14 Lebensjahr. Zwischen 15 und 18 sind die Personen Jugendliche. In Deutschland ist Kinderarbeit grundsätzlich verboten. Es gibt aber Ausnahmen. Mit Einwilligung der Eltern dürfen Kinder ab 13 Jahre leichte Arbeit verrichten. Aber nicht mehr als zwei Stunden täglich. Eine typische Tätigkeit ist auf dem Bauernhof. In den Schulferien dürfen Jugendliche bin zu vier Wochen im Jahr arbeiten.

Bemerkenswert ist, dass Kinderarbeit in der Agenda 2030 der UN nicht thematisiert wurde.