5.2 Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich, einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung beseitigen
Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend stellt in einem Bericht aus November 2020 fest, dass jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen ist. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Betroffen sind Frauen aller sozialen Schichten.
Gewalt gegen Frauen. Link: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/haeusliche-gewalt/haeusliche-gewalt-80642
Verschiedene Gesetze schützen Frauen vor Gewalt bzw. bestrafen Gewalt gegen Frauen. Das wichtigste ist das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalt und Nachstellungen, abgekürzt Gewaltschutzgesetz (GeSchG) aus dem Jahre 2002. Ein neuer Aspekt ist, dass die Person, die Gewalt ausübt, aus dem Haus verwiesen werden kann. So muss nicht das Opfer das Haus verlassen, z.B. in ein Frauenhaus. Oder noch schlimmer, in die Obdachlosigkeit.
Gewaltschutzgesetz. Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/index.html
Menschenhandel in Deutschland findet hauptsächlich zum Zwecke der Prostitution findet statt. Nach dem Bundeskriminalamt werde pro Jahr knapp 200 Fälle aufgedeckt. Aber die Dunkelziffer ist deutlich größer.
Menschenhandel in Deutschland. Link: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/menschenhandelBundeslagebild2020.html