5.3 Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen
Frühverheiratung, Zwangsheirat und Genitalverstümmelung sind in Deutschland verboten. Allerdings waren bis Juli 2017 Ehen zwischen Minderjährigen ab 16 Jahre mit Genehmigung des Familiengerichtes erlaubt. Diese Regelung wurde verschärft, um Kinderehen zu vermeiden. Eine Kinderehe ist in Deutschland ungültig.
Frühverheiratung/Kinderehen, Link: https://www.frauenrechte.de/frueehen/375-stop-fruehehen/2361-welche-erfolge-konnte-terre-des-femmes-erzielen
Ein weiterer Schritt zum Schutz junger Mädchen wurde 2012 vollzogen. Die Deutsche Islam Konferenz verurteilt häusliche Gewalt und die Zwangsverheiratung.
Genitalverstümmelung ist in Deutschland verboten, dennoch stellte die damalige Familienministerin Giffey im Jahre 2020 fest, dass in Deutschland an die 60.700 Frauen lebten, die eine solche Verletzung ihrer Menschenrechte erlitten hatten. Die meisten Frauen stammten aus Eritrea, Somalia, Indonesien, Irak und Ägypten.
In Deutschland gibt es telefonische Beratung und auch in einigen Schulen gibt es Kontaktpersonen für bedrohte Mädchen.
Genitalverstümmelung. Link: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/ministerin-giffey-stellt-zahlen-zu-weiblicher-genitalverstuemmelung-vor-156804