5.4 Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleitungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen
Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen
In Deutschland gibt es etwas mehr als 2,5 Mio. Pflegebedürftige, etwas 2/3 werden zu Hause von Familienangehörigen gepflegt. Das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, in der Fassung von 2020, erlaubt Menschen, die ihre nahen Angehörigen selbst pflegen wollen, bessere Bedingungen. Dies kann als ein Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung der Gesellschaft für die Pflege von Angehörigen in häuslicher Umgebung bewertet werden.
Pflege zuhause durch Familienmitglieder. Link: https://www.pflegezuhause.info/de/ratgeber/betreuungsformen/pflege-durch-angehoerige-wenn-die-familie-unterstuetzt/
Familienpflegegesetz. Link: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf/familienpflegezeit/die-familienpflegezeit-75714