8.8 Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern
In Deutschland hat es an verschiedenen Stellen Probleme mit Saisonkräften aus dem Ausland gegeben. Ein besonderer Fall war der größte Schlachtbetrieb im Münsterland. Daraufhin wurden neue Regelungen erlassen. Die Arbeitgeber müssen die Arbeitskräfte direkt einstellen, ohne Zwischenagenten oder Vermittler.
Missstände in Schlacht- und Zerlegebetrieb. Link: https://www.deutschlandfunkkultur.de/toennies-und-ein-jahr-fleischskandal-das-ende-der-ausbeutung-100.html