Verein zur Förderung der Wirtschaftskompetenz

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08.05.2025

Besteuerung von Reichen und Besteuerung von Erbschaften/Schenkungen

Die Frage der angemessenen Beteiligung von Reichen an der Finanzierung des Staates wird wieder einmal diskutiert. Gerade in Zeiten, wenn das Geld knapp ist und die Herausforderungen wachsen, wird nach Geldquellen gesucht, die ohne weitere Verschuldung auskommen. Auch bei steigender Ungleichheit stellt sich die Frage, wie könnte eine Vermögensteuer helfen die Schere zwischen arm und reich zu schließen.
Vorab muss man festhalten, dass es in Deutschland, verglichen mit anderen Ländern (z.B. USA), kaum Informationen über Reichtum und deren Besitzern gibt. Nur wenige Institute beschäftigen sich hier mit dem Thema aus wissenschaftlicher Sicht.
Zunächst, wie wird Reich und Reichtum definiert? Eine allgemeingültige Definition für „Reich“ gibt es in Deutschland nicht.
Laut dem Statistischen Bundesamt, wird die Schwelle zum Reichtum überschritten, wenn das Einkommen das Doppelte des Medians des mittleren Nettodurchschnittseinkommens erreicht. Dieser Wert lag 2019 bei € 2.430 (Single), damit wäre jeder mit einem Nettoeinkommen von 4.800 Euro netto im Monat reich.
Eine andere Definition ist, wer zu den einkommensreichsten zehn Prozent der Gesamtbevölkerung gehört, zählt laut Institut der Deutschen Wirtschaft als reich. Wer als Single demnach über 3.850 Euro netto verdient, gilt als reich.
Ein anderes Kriterium, ab einem Jahreseinkommen (Single, brutto) von € 22.000 im Monat muss die s.g. Reichensteuer bezahlen. Demnach ist jemand reich, wenn im Jahr € 264.000 verdient wird. Der Steuersatz liegt dann bei 45%.
Diese Definitionen sagen aber nicht aus, was das Vermögen für eine Rolle spielt. Im Allgemeinen wird eine Person als reich bezeichnet, wenn sie ein Gesamtvermögen von 1 Million Euro (bar, Aktien, Immobilien, Kunst, Juwelen …) besitzt.
Eine andere Definition lautet, wer reich ist, kann aus dem Ertrag seines Vermögens ohne Erwerbsarbeit gut leben. Je nach Zinslage sind dafür zwei bis drei Millionen nötig.
Aus der Höhe des Vermögens ergeben sich andere Definitionen. Folgende Klassifikation stammt eher aus der Boulevardpresse, aber sie tauchen in der wissenschaftlichen Literatur auf. Erst 2012 erschien der Begriff „Plutokrat“ in der Literatur für die Bezeichnung von sehr reichen Menschen bzw. Besitzer von immensen Reichtümern. Sie werden auch globale Superreiche oder auch globale Geldelite genannt. Damit wird angedeutet, dass sie auch politische Macht haben und sie ausüben.
Es ist Konsens, dass mit der Bezeichnung „superreiche“ Menschen definiert werden, die zumindest € 100 Millionen besitzen. Davon sollen es in Deutschland an die 3.300 Menschen sein, 15 besitzen ein Vermögen von mehr als € 10 Milliarden. Die Zahl der Vermögenden als auch die Höhe des Vermögens zeigen seit Jahren steigende Tendenz. Einige Vermögen wurden geerbt andere wurden von den heutigen Besitzern aufgebaut. In den meisten Fällen wurden die Vermögen nicht durch eigene Arbeit gebildet. Aktivitäten in den Finanzmärkten und Investitionen sind in den meisten Fällen die Quelle von Reichtum.
Hier nun die Frage der Besteuerung. Im Falle von vermögenden Menschen müssen zwei Arten von Steuern berücksichtigt werden. Einmal Einkommensteuer z.B. für die Arbeit als Geschäftsführer – auch in seinem eigenen Unternehmen und die Besteuerung des Vermögens selbst. In Deutschland wird das Vermögen nicht besteuert. Im Jahre 1995 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Vermögenssteuer verfassungswidrig war. Und zwei Jahre später wurde die Vermögenssteuer ausgesetzt. Die Begründung war damals, dass eine Überarbeitung zu kompliziert sei. Die Diskussion entbrannte an den Schwierigkeiten der Bewertung von Vermögen (wer macht es, nach welchem Verfahren ….). Die damalige Bundesregierung von CDU/CSU und FDP beschloss dann die Steuer auszusetzen.
In Europa existiert eine ähnliche Situation wie in Deutschland. Vermögen werden nicht besteuert oder nur sehr gering. Und wenn es eine Vermögesteuer gibt, fällt diese im Vergleich zu Deutschland sehr unterschiedlich aus.
Seitdem hat es immer wieder Initiativen auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene gegeben, die für eine Einführung einer Vermögensteuer eintreten. Bisher war es nicht möglich die Wiedereinführung der Vermögenssteuer durchzusetzen. Es hat am politischen Willen gefehlt. Vereinfacht formuliert: SPD und Grüne sind dafür, CDU/CSU und FDP sind dagegen. Die Begründung liegt in der Gefahr, dass die Vermögenden das Land verlassen. Die Erhebung einer Vermögensteuer ist weiterhin nach dem Grundgesetz (§ 106) grundsätzlich zulässig.
Und in der Tat haben einige deutsche Superreiche bei einer Einführung einer Vermögenssteuer gedroht, das Land zu verlassen. Andere würden im Lande bleiben, aber die Zentrale ihrer Aktivitäten ins Ausland verlagern. Die Besteuerungsgrenze würde bei 2% jährlich liegen. Eine solche Entwicklung würde Investitionen verhindern und Arbeitsplätze in Deutschland kosten.
Es sind verschiedene Modelle im Umlauf. Ein Beispiel: Vermögen ab € 100 Millionen würden mit 1% jährlich besteuert und ab € 1 Milliarde mit 2%.
Eine Besteuerung von Vermögen ab € 100 Millionen würde grob gerechnet etwas € 150 Milliarden jährlich für die Kasse des Staates einbringen.
Auch wenn diese Summe je nach Autor, Methode und Jahr ziemlich schwankt, handelt es sich um viel Geld, was der Staat gut gebrauchen könnten.
Darüber hinaus muss die Rolle der Superreichen in der Gesellschaft kurz beleuchtet werden. Sie sind keine große Gruppe aber durch ihr Vermögen kann ihr Einfluss auf Wirtschaft und Politik groß sein. Dies wird außerhalb der demokratischen Wege geschehen.
Ein Blick in die USA zeigt eine verhängnisvolle Entwicklung, auch wenn es solche Vermögen in Deutschland nicht gibt und die politische Situation hier im Lande eine völlig andere ist.
Man darf aber nicht verschweigen, dass unter Millionärinnen und Millionären sowie auch unter Milliardärinnen und Milliardären eine Bewegung gibt, die eine Besteuerung für Superreichen verlangt. Eine solche Forderung stellten sie beim G20-Treffen in Rio de Janeiro im Mai 2024 und in Davos beim Weltwirtschaftsforum 2025 wiederholten sie diese Forderung. 370 Millionäre und Milliardären unterschrieben einen offenen Brief im sie Verlangen eine Besteuerung der Superreichen. Das Motto des Briefes war „Tax the rich“. Sie warnen vor einer Spaltung der Gesellschaft und dem „Kauf von Macht“.
Ein anderer Aspekt ist das Erben von großen Vermögen. In Deutschland gibt es eine Erbschaftsteuer. Allerdings berücksichtigt das Gesetz verschiedene Alternativen für Steuerbefreiung bzw. für Minderungen. So kann ein Betrieb steuerfrei vererbt werden, wenn 7 Jahre lang der Betrieb weitergeführt wird und keine nennenswerte Personalreduktion erfolgt. Immobilien können steuerfrei vererbt werden, wenn es sich um den Wohnsitz der Familie und diese so für 10 Jahre genutzt wird.
Vermögen können auch durch Schenkung weitergegeben werden. So kann z.B. ein Vater seinem Kind bis zu € 400.000 alle 10 Jahre schenken. Im Laufe eines Lebens kann so sehr viel Geld an die nächste Generation steuerfrei fließen.
Die Rolle der Superreichen als Philanthropen darf nicht außer Betracht gelassen werden. Viele Superreichen finanzieren Kultur, Umweltschutz, soziale und gesundheitliche Projekte. Diese Ausgaben sind aber gemessen an die Größe des Vermögens nicht sehr groß. In Deutschland ist der durchschnittliche Betrag der Spenden von „normalen Bürgern“ etwa 1,9 % des Einkommens. Gemessen am Vermögen der Superreichen bleibt dieser Satz unter 1%.

Es gibt viele Fragen:
Was ist der Nutzen für Deutschland von sehr großen Vermögen?
Würde dieser Nutzen durch Besteuerung geringer werden?
Sind die Superreichen ein Risiko für die Wirtschaft?
Sind die Superreichen ein Segen für die Wirtschaft?
Wie werden die neuen Steuereinnahmen eingesetzt werden?
Viele Menschen sind der Meinung, dass dieses Geld vor allem in die Bildung eingesetzt werden sollte. Aber wäre der Staat der gleichen Meinung?
Würden wirklich viele Superreiche das Land verlassen?
Welche Konsequenzen für die Wirtschaft und Gesellschaft hätte die Flucht der Superreichen?



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