Verein zur Förderung der Wirtschaftskompetenz

im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) e.V.

 
 


2. Den Hunger beenden, gesunde Ernährung für alle, Zukunft der Landwirtschaft sichern


Hunger ist der Bruder der Armut!


In Deutschland stellt sich die Situation anders dar als in armen Ländern. Hier finden wir keine Kinder mit aufgeblähten Bäuchen, dennoch gibt es Mangelernährung.

Die Beendigung des Hungers weltweit bis 2030 ist eine gewaltige Herausforderung, die nicht mit einer Maßnahme wie z.B. mit der Steigerung der Nahrungsmittelproduktion zu erreichen ist. Es ist notwendig die lokalen Bedingungen, sowohl politisch, sozio-ökonomisch wie auch ökologisch, zu berücksichtigen.

Dieses SDG steht in Wechselwirkung mit anderen SDGs, wie z.B. Biodiversität auf dem Land und im Wasser (SDG 15 und 14), Wasserqualität (SDG 6) und Gesundheit (SDG 3). Es geht nicht nur um die richtige und ausreichende Ernährung, sondern auch um die Produktionsmethoden und die Verarbeitung von Lebensmitteln. Ein wichtiges Ziel ist auch die Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und  ökologische Produktionsmethoden. 


Unterziel 2.a Die Investitionen in die ländliche Infrastruktur, die Agrarforschung und landwirtschaftliche Beratungsdienste, die Technologieentwicklung sowie Genbanken für Pflanzen und Nutztiere erhöhen, unter anderem durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, um die landwirtschaftliche Produktionskapazität in den Entwicklungsländern und insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern zu verbessern.
Dieses Unterziel richtet sich vor allem an Entwicklungsländer und auf die Kooperation zwischen armen und reichen Ländern. Gemeint ist der Wissenstransfer und die finanzielle Unterstützung der ärmeren Länder. Allerdings ist der Wissenstransfer von den armen in die reichen Länder kaum denkbar. Die Landwirtschaft in Deutschland hat sich zu einer industriellen Landwirtschaft entwickelt und weder die Politik noch die Bauern und Bäuerinnen können sich heute vorstellen, wie Pflanzen- und Tierproduktion mit weniger Technik und geringeren Chemieeinsatz gelingen könnte.
Kooperationen könnten dazu führen, dass man ohne vorgefertigten Meinungen einen fruchtbaren Austausch stattfinden lassen könnte.

Unterziel 2.b Handelsbeschränkungen und -verzerrungen auf den globalen Agrarmärkten korrigieren und verhindern, unter anderem durch die parallele Abschaffung aller Formen von Agrarexportsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung im Einklang mit dem Mandat der Doha-Entwicklungsrunde.
Deutschland hat keine Aussage zu diesem Unterziel in Zusammenhang mit den SDGs und so wird dieses Unterziel nicht weiter betrachtet.

Unterziel 2.c Maßnahmen zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der Märkte für Nahrungsmittelrohstoffe und ihre Derivate ergreifen und den raschen Zugang zu Marktinformationen, unter anderem über Nahrungsmittelreserven, erleichtern, um zur Begrenzung der extremen Schwankungen der Nahrungsmittelpreise beizutragen.
Deutschland hat keine Aussage zu diesem Unterziel in Zusammenhang mit den SDGs und so wird dieses Unterziel nicht weiter betrachtet.